Was sind die Ziele und wer ist die Zielgruppe? 

Für abgelehnte Asylbewerber sieht das Aufenthaltsgesetz die Ausbildungsduldung vor. Diese sichert den Auszubildenden unter bestimmten Bedingungen einen festen Aufenthaltstitel für die Zeit der Ausbildung zu. Wenn eine direkte Beschäftigung im erlernten Beruf erfolgt, besteht Anspruch auf eine Verlängerung um weitere zwei Jahre. In der Praxis berichten Gewerkschafter*innen, Betriebe, Beratungsstellen und Geflüchtete, dass das Vorliegen der Bedingungen für eine Ausbildungsduldung häufig sehr streng geprüft wird. Viele Geflüchtete mit Duldungsstatus bekommen keine Arbeitsgenehmigung und können gar keine Ausbildung aufnehmen oder sie bekommen Duldungen für kurzfristige Intervalle und sind dementsprechend ständig von einer Abschiebung bedroht, was sich negativ auf die Erfolgsaussichten in der Ausbildung auswirken kann.

Wie arbeiten wir? 

Nicht über, sondern mit den Menschen sprechen – das ist ein wichtiger Ansatz bei PECO. Im Rahmen des Projektes haben wir Auszubildende mit Duldungsstatus und ihre Unterstützer*innen über mehrere Jahre begleitet. Herausgekommen ist eine Website, auf der verschiedene Videos über die Herausforderungen junger Geflüchteter in der Berufsausbildung im bayerischen Baugewerbe berichtet.

www.spurwechsel-bau.de 

Veröffentlicht am 4. November 2022