Die Westbalkanregelung im Bausektor

Die Folgen eines niedrigschwelligen Migrationsweges für die Rechte der Beschäftigten

Autor*innen:  Christian Sperneac-Wolfer, Michael Baumgarten, Vera Egenberger

Die Westbalkanregelung (WBR) bietet Staatsangehörigen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien einen niedrigschwelligen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt – unabhängig von ihrer Berufsqualifikation. Auf rechtlicher Ebene beinhaltet die Regelung unter anderem die Zustimmungspflicht der Bundesagentur für Arbeit zur Beschäftigung und zu jedem Arbeitgeberwechsel sowie einen eingeschränkten Zugang der Beschäftigten zu den sozialen Sicherungssystemen. Ursprünglich als migrationspolitisches Experiment gestartet, ist die Westbalkanregelung zu einem festen Bestandteil der Arbeitskräftezuwanderung geworden.

Die vorliegende Untersuchung fragt nach den Effekten der Westbalkanregelung auf die Rechte der Beschäftigten und konzentriert sich dabei auf den Bausektor. Auf Grundlage von Expertinneninterviews und einer Fokusgruppendiskussion mit sechs Arbeitsrechtsberaterinnen wird untersucht, wie sich die Westbalkanregelung auf die Durchsetzung von Arbeitnehmer*innen-Rechten auswirkt.

Eine positive Folge der Regelung zeigt sich im Bereich der Arbeitsverträge: Die Berater*innen sehen sich nur sehr selten mit Beschäftigungsverhältnissen ohne Arbeitsvertrag oder mit falscher Teilzeitarbeit konfrontiert. Negative Auswirkungen zeigen sich hingegen bei der Arbeitgeberbindung, im Verfahren zum Arbeitgeberwechsel, beim Wechsel des Aufenthaltstitels, bei der sozialen Absicherung und beim Informationsstand der WBR-Beschäftigten, der sie empfänglich für die falschen Versprechungen informeller Beratungsagenturen macht.

Um diesen Problemen entgegenzuwirken, lassen sich neben einer Gleichberechtigung dieser Beschäftigtengruppe und der zügigen und vollständigen Umsetzung der Neufassung der Arbeitnehmer*innen-Rahmenrichtlinie – Richtlinie (EU) 2024/1233 – eine Reihe weiterer Handlungsempfehlungen formulieren.

Die Studie wurde gemeinsam mit dem DGB durchgeführt und durch die Hans-Böckler-Stiftung gefördert